Im Schadenfall
Wichtige Hinweise im Schadenfall Bitte melden Sie jeden Unfall zur eigenen Sicherheit unbedingt der Polizei. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Wir empfehlen nach Möglichkeit immer Bilder von der Unfallstelle und den Beschädigungen der beteiligten Fahrzeuge (mit Ablichtung der jeweiligen Fahrzeugkennzeichen) zu machen.

Gerade im Ausland ist ein solcher Beteiligungsnachweis ein wichtiges Mittel zur Sicherstellung der Geltendmachung Ihres Schadenersatzanspruches. Prüfen und fotografieren Sie, wenn möglich, den Ausweis und Führerschein des anderen Fahrzeughalters. Notieren Sie Namen und Anschriften von Zeugen und nutzen Sie zur Dokumentation des Schadens gemeinsam mit dem anderen Fahrzeugnutzer den Europäischen Unfallbericht in der jeweiligen Landessprache. Hier kann jeder Fahrer in seiner Landessprache den Hergang schildern.

Auch ein Tier- oder Wildschaden muss der für den Schadenort zuständigen Polizeidienststelle oder Revierförsterei unverzüglich angezeigt werden. Eine entsprechende Bestätigung über die erfolgte Anzeige ist Voraussetzung für eine Entschädigung durch die Kaskoversicherung und muss der Versicherung vorgelegt werden. Dies gilt auch für Brand- und Diebstahlschäden. Bitte schicken Sie uns immer eine Kopie der Anzeige bzw. des Polizeiberichts zu.

Ein Diebstahl des Leasingfahrzeugs ist unverzüglich den Polizeibehörden anzuzeigen. Bei einem Diebstahl im Ausland muss dabei die Anzeige umgehend bei der örtlichen Polizeibehörde im Ausland und nach Rückkehr auch bei den deutschen Polizeibehörden erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass das entwendete Fahrzeug in Deutschland zur Fahndung ausgeschrieben wird. Beide polizeilichen Anzeigen benötigen wir zur Vorlage beim Versicherer.
  Unfallschadenabwicklung Im Rahmen des Versicherungs-Service übernehmen wir für Sie die außergerichtliche Bearbetung der anfallenden Sachschäden an Ihrem Leasingfahrzeug.

Bitte beachten Sie, dass wir als Eigentümer über jeden Schadenfall informiert werden müssen. Jeder Schadenfall ist unverzüglich telefonisch über unsere Unfallschaden-Hotline: +49 40 47104-9904 zu melden. Diese Hotline ist für Sie an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden erreichbar. Der 24-Stunden-Service vermittelt gerne in Ihrem Namen und Kostenauftrag Pannen-, Abschlepp-, Bergungs- und Unfall-Hilfsdienste. Haben Sie einen Schutzbrief abgeschlossen, sind diese Leistungen in der Regel kostenfrei und können bei der Versicherung von Ihnen geltend gemacht werden. Die Versicherung leistet dann im Rahmen der Bedingungen des Schutzbriefs Ersatz.

Bitte übermitteln Sie uns unverzüglich die ausgefüllte, schriftliche Schadenmeldung. Nutzen Sie hierfür das Online-Formular in unserer My ALD App bzw. unserem My ALD Online-Kundenportal oder senden Sie die Schadenmeldung an schadenanzeige@aldautomotive.com. Das entsprechende Formular finden Sie online unter www.aldautomotive.de/online-services/service-center/unfall-und-glasschaden sowie im Downloadbereich von unserem My ALD Online-Kundenportal.

Wir übernehmen anschließend die weitere Bearbeitung des Schadens und führen die Schadenbearbeitung vollständig während der ganzen Zeit für Sie durch. Dazu gehört u.a., dass die Beauftragung von Sachverständigen ausschließlich durch uns erfolgt. Geben Sie selbst oder die Werkstatt ein Gutachten in Auftrag, gehen die Kosten zu Ihren Lasten.

Bitte legen Sie der Werkstatt immer die ALD Service-Card vor. Die Werkstatt rechnet dann direkt mit uns den Unfallschaden ab. Sie erhalten keine Rechnung. In Abstimmung mit Ihnen entscheiden wir nach Maßgabe des Leasingvertrags, ob das Leasingfahrzeug repariert werden soll und erteilen eine entsprechende Reparaturfreigabe. Es ist daher zwingend erforderlich, dass vor Auftragserteilung an die Werkstatt unsererseits eine Freigabe der Reparatur erfolgt.

Bitte geben Sie in der Werkstatt keine Abtretungserklärungen ab. Das Verfahren der Schadenreparatur sieht keine von Ihnen zu unterzeichnenden Abtretungen vor. Bitte beachten Sie, dass von Ihnen unterzeichnete Abtretungserklärungen zu unseren Lasten von uns nicht anerkannt werden.
  Schadenminderungspflicht Mietwagen Benötigen Sie nach einem Unfall einen Mietwagen, beraten wir Sie gerne. Mietwagenkosten werden bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden nur dann vollständig von der gegnerischen Versicherung ersetzt, wenn der Unfallgeschädigte seiner Schadenminderungspflicht nachkommt. Hier haben wir die notwendige Erfahrung.

Sofern Sie den Schadenfall bereits gemeldet haben, setzen Sie sich deshalb zur Mietwagenbuchung am besten direkt mit unseren Mobility Services in Verbindung unter der Mobility-Services-Hotline: +49 40 47104-9922. Oder Sie schicken eine E-Mail an mobility.services@aldautomotive.com.

Die Anmietung kann dann ? auch im Kaskoschadenfall ? zu Sonderkonditionen bei unseren Partnern erfolgen, um die Mietwagenkosten so gering wie möglich zu halten. Mietwagenkosten im Kaskoschadenfall werden nur durch eine von Ihnen abgeschlossene Schutzbriefversicherung übernommen.

Die Mietunterlagen bereitet unser Partner vor, Sie unterschreiben einfach vor Übernahme des Mietwagens den Mietvertrag.

Bei jeglicher Art von Ausfall Ihres Mietwagens (z. B. Schaden, Service oder Inspektion) holen Sie bitte unverzüglich die Weisung und vorherige Zustimmung des Vermieters zur weiteren Vorgehensweise ein. Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag.
  Fahrzeugversicherung durch den Kunden Ist die Fahrzeugversicherung nicht Bestandteil des Leasingvertrags und eine Schadenbearbeitung unsererseits nicht vertraglich vereinbart, sind Schadenmeldungen immer bei Ihrem Unternehmen einzureichen.