Hinweise im Schadenfall

 

Im Rahmen des Versicherungs-Service übernehmen wir für Sie die komplette Bearbeitung der Schäden an Ihrem Leasingfahrzeug.

 

In Abstimmung mit Ihnen entscheiden wir nach Maßgabe des Leasingvertrages, ob das Leasingfahrzeug repariert werden soll, und erteilen eine entsprechende Reparaturfreigabe.

 

 

 

Schadenmeldung

Jeder Schadenfall ist uns als Fahrzeugeigentümer unverzüglich zu melden über unser Online-Formular zu melden. Dies finden sie hier im Portal unter dem Punkt Services.

 

Ist die Fahrzeugversicherung nicht Bestandteil des Leasingvertrags und eine Schadenbearbeitung unsererseits nicht vertraglich vereinbart, sind Schadenmeldungen zudem immer bei Ihrem Unternehmen einzureichen.

 

An der Unfallstelle

Bitte melden Sie jeden Unfall zur eigenen Sicherheit unbedingt der Polizei.

Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.

 

Wir empfehlen nach Möglichkeit immer Bilder von der Unfallstelle und den Beschädigungen der beteiligten Fahrzeuge (mit Ablichtung der jeweiligen Fahrzeugkennzeichen) zu machen.

 

Prüfen und fotografieren Sie, wenn möglich, den Ausweis und Führerschein des anderen Fahrzeughalters.

 

Notieren Sie Namen und Anschriften von Zeugen.

 

 

Unfall im Ausland

Gerade im Ausland ist ein Beteiligungsnachweis ein wichtiges Mittel zur Sicherstellung der Geltendmachung Ihres Schadenersatzanspruches.

 

Nutzen Sie zur Dokumentation des Schadens gemeinsam mit dem anderen Fahrzeugnutzer den Europäischen Unfallbericht in der jeweiligen Landessprache.

 

Achten Sie darauf, dass der Unfallbericht von beiden Beteiligten unterschrieben wird. 

 

 

 

 

Tier- oder Wildschaden

Ein Tier- oder Wildschaden muss der zuständigen Polizeidienststelle oder Revierförsterei unverzüglich angezeigt werden. Eine Bestätigung über die erfolgte Anzeige muss der Versicherung vorgelegt werden (sog. Wildunfallbescheinigung)

 

 

Diebstahl

Ein Diebstahl des Leasingfahrzeugs ist unverzüglich den Polizeibehörden anzuzeigen.

 

Bei einem Diebstahl im Ausland muss dabei die Anzeige umgehend bei der örtlichen Polizeibehörde im Ausland und nach Rückkehr auch bei den deutschen Polizeibehörden erfolgen. Beide polizeilichen Anzeigen benötigen wir zur Vorlage beim Versicherer.

 

Bei Einbruch-Diebstahl sind ausschließlich fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile, wie bspw. ein fest verbautes Navigationsgerät mitversichert. Andere, im Fahrzeug befindliche (persönliche) Gegenstände sind kein Bestandteil der Kfz-Versicherung. Diese Ansprüche können Sie aber ggf. über eine bestehende Hausratversicherung geltend machen.

 

 

Glasschaden

Für die Reparatur bzw. den Austausch der Windschutzscheibe können Sie direkt einen Termin mit Carglass unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0887355 oder vor Ort in der nächstgelegenen CARGLASS-Filiale vereinbaren.

 

Weisen Sie die Mitarbeiter darauf hin, dass es sich um ein ALD-Leasingfahrzeug handelt. Carglass wird die Abwicklung dann direkt mit uns vornehmen und nach Abschluss der Reparatur den Schaden direkt mit uns abrechnen.

 

Eine Zahlung Ihrerseits erfolgt nicht. Die ggf. fällige Selbstbeteiligung wird durch uns an Ihre Firma weiterberechnet.

 

 

 

 

 

Abschleppen

Unsere Unfallschaden-Hotline ist für Sie an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden erreichbar.

 

Das Team vermittelt gerne in Ihrem Namen und Kostenauftrag Pannen-, Abschlepp-, Bergungs- und Unfall-Hilfsdienste, sofern das Schadenmanagement im Leasingvertrag vereinbart gilt.

 

Bitte beachten Sie, dass wir angefallene Abschleppkosten nicht übernehmen können.

Da die Auftragserteilung durch unseren Notruf in Ihrem Namen und Ihrem Auftrag erfolgt, sind die entstehenden Kosten von Ihnen zu tragen, wenn sie nicht mit dem Leasingvertrag oder über einen abgeschlossenen Schutzbrief abgedeckt sind.

 

Sollten Sie durch einen fremdverursachten Schaden handeln, werden wir die Kosten bei der Gegenseite einreichen; ggf. nicht versicherte Kosten werden wir an Ihre Firma weiterbelasten.

 

 

Gutachten

Sofern eine Schadenbesichtigung durch einen Sachverständigen erforderlich ist, wird dieser ausschließlich durch die ALD beauftragt.

 

Geben Sie oder die Werkstatt ein Gutachten in Auftrag, gehen die Kosten zu Ihren Lasten.

 

 

Reparatur

Es ist zwingend erforderlich, dass vor Auftragserteilung an die Werkstatt unsererseits eine Freigabe der Reparatur erfolgt.

 

Um die Reparatur in Ihrer Werkstatt prüfen und freigeben zu können, benötigen wir bitte von dort einen Kostenvoranschlag nebst Fotos. Die Werkstatt möchte uns diese Unterlagen bitte über www.servicefreigabe.de zur Verfügung stellen.

 

Bitte geben Sie in der Werkstatt keine Abtretungserklärungen ab. Das Verfahren der Schadenreparatur sieht keine von Ihnen zu unterzeichnenden Abtretungen vor. Bitte beachten Sie, dass von Ihnen unterzeichnete Abtretungserklärungen zu unseren Lasten von uns nicht anerkannt werden.

 

 

Mietwagen

Benötigen Sie nach einem Unfall einen Mietwagen, beraten wir Sie gerne.

 

Mietwagenkosten werden bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden nur dann vollständig von der gegnerischen Versicherung ersetzt, wenn der Unfallgeschädigte seiner Schadenminderungspflicht nachkommt. Hier haben wir die notwendige Erfahrung.

 

Sofern Sie den Schadenfall bereits gemeldet haben, setzen Sie sich deshalb zur Mietwagenbuchung am besten direkt mit unseren Mobility Services in Verbindung.

 

Die Unterlagen bereitet unser Partner vor, Sie unterschreiben einfach bei Übernahme des Mietwagens den Mietvertrag. Die Abrechnung klären wir dann direkt mit Ihrem Arbeitgeber ¿ Sie müssen vor Ort keine Kosten tragen oder Sicherheiten hinterlegen.

 

Bei jeglicher Art von Ausfall Ihres Mietwagens (z. B. Schaden, Service oder Inspektion) holen Sie bitte unverzüglich die Weisung und vorherige Zustimmung des Vermieters zur weiteren Vorgehensweise ein. Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag.