Auslandsaufenthalt


Reparaturen

Sollten Sie im Ausland in die Situation kommen, eine Reparatur an Ihrem Fahrzeug durchführen lassen zu müssen, beauftragen Sie möglichst eine autorisierte Vertragswerkstatt. Soweit Sie mit den Kosten in Vorlage treten müssen, reichen Sie die Belege bitte im Original bei uns ein. Wir werden Ihnen die Kosten bis zur Höhe der vergleichbaren Kosten im Inland unverzüglich erstatten.
 

Reifen

Unsere Reifenpartner sind auch in den Niederlanden, in Österreich und in der Schweiz vertreten. Bitte wenden Sie sich möglichst an einen dieser Reifenpartner. Sollte das nicht möglich sein, lassen Sie die Arbeiten bitte in einer anderen Werkstatt durchführen und verauslagen Sie den berechneten Betrag. Wir erstatten Ihnen je nach Vertragsumfang im Verschleißfall die Kosten bis zur Höhe des Betrags, der von einem deutschen Reifenpartner für die gleichen Arbeiten berechnet worden wäre.
 

Abschleppen

Bitte beachten Sie, dass wir im Ausland angefallene Abschleppkosten nicht übernehmen können. Solche Kosten können nur über eine zusätzliche Schutzbriefversicherung abgedeckt werden.
 

Versicherungsschutz

In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, enthalten. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Haben wir Ihnen die Grüne Karte ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nicht-europäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
 

Unfallschäden

Haftpflichtschäden im Ausland werden grundsätzlich nach dem Recht des jeweiligen Landes reguliert. Das Versicherungssystem und auch das Schadenersatzrecht unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Schadenpositionen, die bei einem Unfall in Deutschland nach deutschem Recht vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu erstatten wären, müssen unter Umständen bei einem Unfall im Ausland vom ausländischen Haftpflichtversicherer nicht entschädigt werden. Dies gilt insbesondere für Mietwagen, Sachverständigenkosten und für die Nutzungsausfallentschädigung.

Bei Unfallschäden informieren Sie uns bitte unverzüglich telefonisch über unsere Unfallschaden- Hotline: +49 40 47104-9904. Wir werden die Vorgehensweise dann mit Ihnen besprechen.
 

Betankungen und Ladevorgänge

Falls vereinbart, können Sie auch in einigen anderen Ländern bargeldlos tanken und laden. Soweit dies nicht möglich ist, zahlen Sie bitte in bar in der jeweiligen Landeswährung und rechnen Sie diese Auslagen direkt mit Ihrem Unternehmen ab.