Auslandsaufenthalt

 

Versicherungsschutz

In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, enthalten.

 

Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.

 

Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die in der Grünen Karte genannten nicht-europäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.

 

Sollte ihnen keine Grüne Karte vorliegen, kann diese über das Postfach carpool@aldautomotive.com angefordert werden, sofern das Fahrzeug über uns versichert ist.  Andernfalls wenden Sie sich bitte an den zuständigen Kfz-Versicherer.

 

Reparaturen

Sollten Sie im Ausland in die Situation kommen, eine Reparatur an Ihrem Fahrzeug durchführen lassen zu müssen, beauftragen Sie möglichst eine autorisierte Vertragswerkstatt.

 

Um die Reparatur prüfen und freigeben zu können, benötigen wir bitte von der Werkstatt einen Kostenvoranschlag. Die Werkstatt möchte uns diese Unterlagen bitte über www.servicefreigabe.de zur Verfügung stellen.

 

Soweit Sie mit den Kosten in Vorlage treten müssen, reichen Sie uns bitte eine entsprechende Rechnung, ausgestellt auf uns als Fahrzeugeigentümer inkl. der Originalbelege ein. Wir werden Ihnen die Kosten bis zur Höhe der vergleichbaren Kosten im Inland unverzüglich erstatten. Eine Erstattung erfolgt ausnahmslos an den Leasingnehmer (nicht an den Nutzer / Fahrer).
 

 

Abschleppen

Bitte beachten Sie, dass wir im Ausland angefallene Abschleppkosten nicht übernehmen können. Solche Kosten können nur über eine zusätzliche Schutzbriefversicherung abgedeckt werden.
 

 

 

 

Unfallschäden

Fremdverschuldete Schäden im Ausland werden grundsätzlich nach dem Recht des jeweiligen Landes reguliert.

 

Kosten, die bei einem Unfall in Deutschland zu erstatten wären, müssen unter Umständen vom ausländischen Versicherer nicht entschädigt werden. Dies gilt insbesondere für Mietwagen, Sachverständigenkosten und für die Nutzungsausfallentschädigung.

 

Bei Unfallschäden informieren Sie uns bitte telefonisch über unsere Unfallschaden- Hotline. Wir werden die Vorgehensweise dann mit Ihnen besprechen.
 

Gerade im Ausland ist ein Beteiligungsnachweis ein wichtiges Mittel zur Sicherstellung der Geltendmachung Ihres Schadenersatzanspruches.

 

·         Prüfen und fotografieren Sie, wenn möglich, den Ausweis und Führerschein des anderen Fahrzeughalters.

 

·         Notieren Sie Namen und Anschriften von Zeugen

 

·         Nutzen Sie zur Dokumentation des Schadens gemeinsam mit dem anderen Fahrzeugnutzer den Europäischen Unfallbericht in der jeweiligen Landessprache.

 

·         Achten Sie darauf, dass der Unfallbericht von beiden Beteiligten unterschrieben wird. 

 

 

Betankungen und Ladevorgänge

Falls vereinbart, können Sie auch in einigen anderen Ländern bargeldlos tanken und laden. Soweit dies nicht möglich ist, zahlen Sie bitte in bar in der jeweiligen Landeswährung und rechnen Sie diese Auslagen direkt mit Ihrem Unternehmen ab.